Kinoblindgänger gemeinnützige GmbH

Offener Brief

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Guten Tag, sehr geehrte Frau Monika Grütters,

Ihr Haus entscheidet darüber, in welchen Kategorien die Nominierten beim Deutschen Filmpreis um eine Lola konkurrieren. Aktuell sind dies 18 wie z.B. das beste Kostümbild, Szenenbild und beste Filmmusik. Außen vor sind jedoch die barrierefreien Filmfassungen.

Das wollen wir ändern und treten ein für

zwei Barrierefreiheits-Lolas beim Deutschen Filmpreis in den Kategorien

„Beste Filmfassung nur für die Augen“ und „Beste Filmfassung nur für die Ohren“.

Zwei Lolas als Inklusionsbotschafterinnen, was für eine unwiderstehlich gute Vorstellung!

Der Deutsche Filmpreis wäre dann weltweit die erste hochkarätige Auszeichnung von Filmschaffenden und Filmen, die auch für Inklusion und Barrierefreiheit steht.

Mit Filmfassungen nur für die Augen meinen wir die erweiterten Untertitel und mit der nur für die Ohren die Audiodeskriptionen. Diese beiden Filmfassungen, die zusammengefaßt als „barrierefreie Fassung“ bezeichnet werden, ermöglichen den Zielgruppen die Teilhabe am Kulturgut Film.

Seit einigen Jahren gibt es jährlich über 100 deutsche Filme mit solch einer barrierefreien Fassung.

Grund dafür sind Neuregelungen im Filmförderungsgesetz und beim Deutschen Filmförderfonds.

Mittlerweile gehören die Audiodeskription und erweiterten Untertitel also fast genauso selbstverständlich zum deutschen Film wie das Maskenbild, der Schnitt und die Tongestaltung.

Diese drei werden in eigenen Kategorien mit einer Lola geehrt. Das gebührt genauso den beiden neueren Bestandteilen des deutschen Films!

Audiodeskriptionen und erweiterte Untertitel sind eigene Kunstformen, die von jeweils speziell geschulten Fachleuten produziert werden. Dabei sollen die von der Filmförderungsanstalt empfohlenen, an einem Runden Tisch erarbeiteten Qualitätsstandards eingehalten werden. Diese Berufsgruppen sollen an der Auswahl beteiligt werden, wie es auch in den bisherigen Kategorien geschieht. Die Entscheidung über ein geeignetes Auswahlverfahren liegt bei der Deutschen Filmakademie.

Für die erweiterten Untertitel wäre eine Auszeichnung ein absolutes Novum. Besonders gelungene Audiodeskriptionen werden dagegen seit 2002 auf Initiative des DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.) mit dem Deutschen Hörfilmpreis geehrt.

Aber immer und überall, wenn Filme ausgezeichnet werden, müssen auch die barrierefreien Fassungen gleichberechtigt mit einbezogen werden! Nur so können diese von ihrem Image als „notwendiges Anhängsel“ befreit werden. Zusätzlich würde die TV-Übertragung der Galaveranstaltung mit der Verleihung der zwei neuen Lolas auch der Öffentlichkeit zeigen, wie wichtig barrierefreie Filmfassungen sind.

Inspiration und Muse, aber auch Dynamik und Wandel soll die Lola nach Mechthild Schmidts Vorstellung verkörpern. Die Designerin kreierte die Trophäe Ende der 90er Jahre. In diesem Sinne hoffen wir schnellstmöglich auf die beiden Barrierefreiheits-Lolas!

Berlin, 29. Oktober 2018                 Barbara Fickert

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