Kinoblindgänger gemeinnützige GmbH

Tätigkeitsbericht der Kinoblindgänger gGmbH für das Jahr 2020

Eine alte schwarze Schreibmachine aus den dreißiger Jahren. Eingespannt ist ein Briefbogen der Kinoblindgänger, darauf in großen Buchstaben die Überschrift "Tätigkeitsbericht 2020"

Klingt eher nicht so prickelnd?
Wir meinen doch! Und reinschauen in das unten angehängte PDF lohnt sich auf jeden Fall!

Aber was hat es mit dem Tätigkeitsbericht eigentlich auf sich?

Kleines „G“, große Wirkung!

Der kleine Buchstabe „g“ macht aus Kinoblindgänger eine gemeinnützige GmbH.
Das bedeutet, wir müssen die eingesammelten Spenden- und Sponsorengelder nicht versteuern, im Gegenteil: Wir dürfen Bescheinigungen ausstellen, mit denen Spenden an uns steuerlich geltend gemacht werden können. Auch die Beträge, die wir durch eigene Arbeit verdienen (Ja, das tun wir auch!) unterliegen nicht der Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer ist – einfach gesagt – die Einkommensteuer einer GmbH. Wir müssen aber alle Einnahmen zeitnah zur Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks verwenden.
Ob und wie wir das tun, müssen wir dem Finanzamt jedes Jahr in einem Tätigkeitsbericht darlegen.
Dieser Pflicht kommen wir nun seit fünf Jahren nach. Ab sofort werden wir diese Berichte auch hier veröffentlichen.

Den Anfang macht der Tätigkeitsbericht für das sehr spezielle Corona-Jahr 2020!

Wir waren überrascht, wieviel trotz der Zwangspausen zusammengekommen ist.
Unter anderem drei Filmprojekte, Besuche diverser Veranstaltungen und die Unterstützung studentischer Filmprojekte und Arbeiten.

Und für das gerade begonnene Jahr zeichnet sich jetzt schon ab, es wird keine Langeweile aufkommen!

Nach oben scrollen