Kinoblindgänger gemeinnützige GmbH

Tätigkeitsbericht der Kinoblindgänger gGmbH für das Jahr 2021

Eine alte schwarze Schreibmaschine mit Typenhebeln. Eingespannt ist ein Bogen mit der Überschrift "Tätigkeitsbericht 2021".

Auf Transparenz wird heute viel Wert gelegt, und das zu Recht. Und gerade wer auch mit Spendengeldern arbeiten darf, sollte diesem Anspruch gerecht werden. Aus diesem Grund veröffentlichen wir hier seit dem vergangenen Jahr unsere Tätigkeitsberichte.

Zur Frage, was es mit dem jährlichen Tätigkeitsbericht auf sich hat, zitieren wir uns kurz selbst:

„Der kleine Buchstabe „g“ macht aus der Kinoblindgänger GmbH eine gemeinnützige GmbH.
Das bedeutet, wir müssen die eingesammelten Spenden- und Sponsorengelder nicht versteuern, im Gegenteil: Wir dürfen Bescheinigungen ausstellen, mit denen Spenden an uns steuerlich geltend gemacht werden können. Auch die Beträge, die wir durch eigene Arbeit verdienen (Ja, das tun wir auch!) unterliegen nicht der Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer ist – einfach gesagt – die Einkommensteuer einer GmbH. Wir müssen aber alle Einnahmen zeitnah zur Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks verwenden.
Ob und wie wir das tun, müssen wir dem Finanzamt jedes Jahr in einem Tätigkeitsbericht darlegen.“

Nun haben wir unseren Tätigkeitsbericht für 2021 fertiggestellt. Es ist doch wieder eine lange Liste von Projekten und Aktivitäten zusammengekommen. Wie vor einem Jahr schon vermutet, an Langeweile hat niemand gelitten…

Unser Tätigkeitsbericht 2021 steht hier als PDF-Datei zur Verfügung.

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